Pläne zur Überbauungsordnung Hoffmatte liegen öffentlich auf.
Neben dem Standort der Hoffmann Neopac AG im Gwatt soll eine neue Überbauung entstehen. Im Sommer 2017 konnte sich die Thuner Bevölkerung im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur Überbauungsordnung äussern. Nun erfolgt mit der öffentlichen Planauflage der nächste Schritt.
Die heute ungenutzte Landfläche neben der Produktionshalle der Hoffmann Neopac AG im Gwatt soll künftig Raum für rund 180 Wohnungen, ein Alterspflegeheim mit 96 Plätzen, 55 Alterswohnungen sowie öffentliche Erdgeschossnutzungen bieten. Der Planung liegt das Siegerprojekt eines Architekturwettbewerbs zugrunde, den die Grundeigentümerschaft (Hoffmann Neopac AG) zusammen mit der Frutiger AG und der Stadt Thun durchgeführt hat. Das Alterspflegeheim soll von der Stiftung Wohnen im Alter (WiA) betrieben werden. Damit das Vorhaben realisiert werden kann, bedarf es einer Zonenplanänderung sowie des Erlasses einer Überbauungsordnung. Im Sommer 2017 konnte sich die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung dazu äussern. In einem weiteren Schritt erfolgt ab dem 1. November 2018 die öffentliche Planauflage (vgl. Infobox).
Stadt Thun reagiert auf die öffentliche Mitwirkung
Gestützt auf die durchgeführte öffentliche Mitwirkung fand eine Überarbeitung des Projektes statt. Die Stadt Thun reagiert damit auf die Anregungen und Einwände aus dem umliegenden Quartier. Die wichtigste Anpassung betrifft die Gebäudehöhe der beiden höchsten Bauten, die von über 40 Metern auf unter 30 Meter reduziert wurde. So sind künftig noch maximal neun- bis zehngeschossige Bauten zulässig. Weiter wurden die Anzahl der zulässigen Abstellplätze für Autos pro Wohnung reduziert sowie aus Lärmgründen Anpassungen an den Standorten für die Abfallentsorgung vorgenommen. In einem Mitwirkungsbericht zeigt die Stadt Thun auf, welche Eingaben gemacht wurden und wie diese in die nun vorliegende Planung eingeflossen sind. Der Kanton Bern beurteilte die Planung im Rahmen der Vorprüfung als genehmigungsfähig.
Massnahmen zum Verkehr geplant
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung hat sich gezeigt, dass insbesondere das Thema Verkehr die Quartierbevölkerung beschäftigt. Die Überbauungsordnung sieht vor, den durch das neue Quartier verursachten Verkehr sowohl an der Hofackerstrasse als auch an der Eisenbahnstrasse direkt in unterirdische Parkierungsanlagen zu leiten. Als Zufahrtsweg dient demnach die Eisenbahnstrasse, eine Zufahrt durch das umliegende Quartier ist damit nicht möglich. Dennoch reagiert die Stadt Thun auf die Bedenken der Anwohnenden und plant die Signalisation einer Tempo-30-Zone auf der Hofackerstrasse. Diese Massnahme ist nicht Bestandteil der Überbauungsordnung und soll unabhängig von dieser in den nächsten Monaten publiziert und anschliessend umgesetzt werden. Aktuell ist eine Anfrage diesbezüglich beim kantonalen Tiefbauamt hängig.
Information der Anwohnerschaft, weiteres Vorgehen
Der Stadt Thun ist es ein grosses Anliegen, die direkt betroffene Anwohnerschaft persönlich über die nun vorliegende Planung zu informieren. Zu diesem Zweck findet am 1. November 2018 in der Kirche Gwatt ein Informationsanlass statt.
Nach der öffentlichen Planauflage wird die Zonenplanänderung dem Stadtrat und die Überbauungsordnung dem Gemeinderat zur Genehmigung unterbreitet, bevor die Unterlagen dem Kanton zur Genehmigung eingereicht werden. Läuft alles wie vorgesehen, ist die Planung im Sommer 2019 rechtskräftig.
Planauflage nach Art. 60 kantonales Baugesetz |
Hoffmann Neopac AG
Wenn Sie mehr wissen möchten: Aktuelle Meldungen über das Mutterunternehmen von Neopac.
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